Wir helfen Ihnen, wenn es mal zum Streit kommt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Fliesenleger verlegt Platten bei Ihnen auf der Terrasse. Ein ½ Jahr später zeigen sich erste Mängel, einzelne Platten lockern sich. Und nun? Natürlich wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen, welches die Arbeiten ausgeführt hat. Werden die Mängel nicht beseitigt, können wir als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einen Kostenvoranschlag für die Reparatur ausarbeiten. Die Reparaturkosten muss dann unter Umständen die Firma tragen, durch deren Arbeiten die Mängel entstanden sind. Fragen dazu? Sprechen Sie uns an!

Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk

Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk

Ein Gutachter hat die Aufgabe, anhand der gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen. Dabei gilt es, die Ursache dieser Schäden zu analysieren und die Verantwortlichkeit festzustellen. Es spielt keine Rolle, welche Art von Gutachten erstellt wird, der Gutachter muss stets unabhängig und unbefangen seine Feststellungen treffen. Es gibt zwei Arten von Gutachten - das Privatgutachten und das Gerichtsgutachten. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Lüneburg/Stade bieten wir folgende Leistungen an:

  • Normgerechte Überprüfung aller Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • Prüfung der fachlichen Ausführung
  • Prüfung aller zur Belegung mit Fliesen oder Platten vorgesehenen Ansetz- und Verlegeflächen
  • Prüfung der Ebenheits- und Winkeltoleranzen nach DIN 18202
  • Prüfung der Estrichfeuchte (Abhilfe schaft eine Bautrockung)
  • CM-Messung (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)
  • Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk

Das Privatgutachten

Das Privatgutachten dient in der Regel einer Schlichtung zwischen Auftragsnehmer und Auftragsgeber. Dazu kann es erforderlich sein, daß vorab eine Vereinbarung getroffen wird, die beide Parteien an die Ergebnisse des Gutachtens binden. Das heißt beide Parteien beugen sich der Entscheidung des Sachverständigen über eine Erneuerung und/oder einen Preisnachlass.

Das Gerichtsgutachten

Anders sieht es beim Gerichtsgutachten aus. Hier unterscheiden wir zwischen einem Beweissicherungsverfahren und einem Klageverfahren. Beim Beweissicherungsverfahren handelt es sich mehr oder weniger um ein gerichtliches Privatgutachten, welches jedoch von beiden Parteien anerkannt werden muss. Wird man sich nach der Beweissicherung nicht einig, so erfolgt dann der Klageweg, mit dem Gerichtsurteil als Ende. Das Wichtigste beim Gerichtsgutachten ist der Beweisbeschluss. Dieser wird in der Regel vom Antragssteller formuliert und vom Gericht übernommen.

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